Hallo!
Wie seht ihr das beim folgenden Satz (XY ist der Kläger):
På vegne av XY nedlegges slik påstand:
XY tilkjennes sakskostnader
Muss XY hier die Verfahrenskosten tragen oder soll er sie vom Klagegegner erstattet bekommen?
Wie seht ihr das beim folgenden Satz (XY ist der Kläger):
På vegne av XY nedlegges slik påstand:
XY tilkjennes sakskostnader
Muss XY hier die Verfahrenskosten tragen oder soll er sie vom Klagegegner erstattet bekommen?
15.05.15 23:28
Soweit ich weiß, hat “tilkjenne“ die Bedeutung “zusprechen/zuerkennen“ und nicht “auferlegen“.
(Außerdem dürfte der Klägervertreter wohl kaum beantragen, dass seinem Mandanten die Kosten auferlegt
werden. Wenn doch, würde ich an Stelle von XY sofort den Anwalt wechseln...)
(Außerdem dürfte der Klägervertreter wohl kaum beantragen, dass seinem Mandanten die Kosten auferlegt
werden. Wenn doch, würde ich an Stelle von XY sofort den Anwalt wechseln...)
16.05.15 00:56, Mestermann

Ja, 13:28 liegt da ganz richtig. Tilkjenne: zuerkennen.
Das Gegenteil wäre: ilegge: auferlegen.
Das Gegenteil wäre: ilegge: auferlegen.
16.05.15 10:13
Ich danke euch!!!