Ich bin gerade dabei, mein Bostedsattest vom Folkeregister für die deutsche Behörden auf deutsch zu übersetzen. Kann man Folkeregister mit Einwohnermeldeamt übersetzen, oder ist das zu frei?
Und was bedeuted die Abkürzung (e.f.) nach einer Unterschrift, und was würde man im Deutschen benutzen.
Gruss, Heiko
Und was bedeuted die Abkürzung (e.f.) nach einer Unterschrift, und was würde man im Deutschen benutzen.
Gruss, Heiko
05.11.04 19:48
e.f. = etter fullmakt (deutsch i.V.?)
folkeregister = Einwohnermeldeamt sollte ok sein
folkeregister = Einwohnermeldeamt sollte ok sein
07.11.04 04:02
e.f. ist wohl das schöne deutsche "Im Auftrag"
I.
I.
07.11.04 04:10
geht auch. i.A. (im Auftrag) und i.V. (in Vertretung) sind beide auf einen Sachbereich oder Betrieb beschränkt und weniger als Prokura.
08.11.04 18:52
Ich habe jetzt erstmal i.V. genommen und hoffe mal, dass die Botschaft (die die übersetzung beglaubigen soll), dass auch annimmt.
Danke, Heiko
Danke, Heiko