28.07.15 12:10
Hallo,

ich habe eine generelle Frage zu Übersetzungen. Vielleicht hat jemand Erfahrungen
diesbezüglich.

1. Hat der Übersetzer so etwas wie ein Urheberrecht, wenn er einem Verlag/einer
Institution etwas übersetzt?
2. Verdient der Übersetzer am Verkauf des übersetzten Buches?

Danke im Voraus!
bkm

28.07.15 13:12
Hallo,

im Internet findet sich viel Information dazu, sieh z.b.:
http://irights.info/artikel/bersetzer-als-urheber-theorie-und-praxis/7056

Bei wicisource steht zudem Folgendes:
Übersetzungen
Übersetzungen gelten grundsätzlich als eigenständiges Werk. Für den Übersetzer gelten die gleichen Rechte wie für jeden anderen Urheber. Bei Übersetzungen und anderen Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke bleibt das Urheberrecht des Originals bestehen. Es ist also zu berücksichtigen, dass die Übersetzung grundsätzlich erst dann gemeinfrei wird, wenn sowohl der Autor als auch der Übersetzer mindestens 70 Jahre tot sind (bzw. der Veröffentlichung unter einer freien Lizenz zugestimmt haben
Literatur zum Thema: Manuel Cebulla: Das Urheberrecht der Übersetzer und Dolmetscher, Berlin 2007

VG,
Emma.

28.07.15 22:54, Geissler de
Das Urheberrecht hast du, und du kannst es swiw auch nicht abtreten (zufällig mitlesende
Juristinnen mögen meine laienhaften Ausführungen korrigieren).
In der Regel wirst du aber die Nutzungsrechte vertraglich an den Verlag abtreten.
Die Bezahlung erfolgt üblicherweise per Wort, per Normseite oder pauschal.
Eine Beteiligung pro verkauftem Buch kenne ich nur als Autor, und auch da nur ab einer
gewissen Mindestauflage.
Nach Erscheinen des Buches solltest du es bei der VG Wort melden. Die Ausschüttungen sind
zwar nicht gerade fett, aber Kleinvieh macht auch Mist.

29.07.15 09:19
Danke an beide für eure Antworten!

Ich habe mir deinen Link, Emma, angesehen. Da war sehr viel Wertvolles dabei! Das gab
mir grundlegendes Wissen. Danke!

Geissler: sprichst du vom Regelwerk in Norwegen? Ich kenne z.T. die österreichischen
Verträge für Übersetzungen bzw. Autorenverträge. Habe allerdings nie hauptsächlich
mit Verträgen und Lizenzen gearbeitet, nur rudimentär.

Zur Bezahlung: könntest du ein paar (norwegische) Beispiele nennen?
Wortpreis/Seitenpreis?

Von der VG Wort habe ich noch nie gehört. Muss ich mir noch genauer anschauen.

Ich frage das alles, weil ich den Verdacht habe, übers Ohr gehaut zu werden.

Danke nochmal!
bkm

29.07.15 12:40, Geissler de
Nein, ich spreche von Deutschland, weil ich davon ausgegangen war, dass eine Übersetzung ins
Deutsche für einen deutschsprachigen Verlag angefertigt wird.
Über den Hause in Norwegen weiß ich nicht bescheid, aber schau dir mal das hier an:
http://oversetterforeningen.no/avtaler/normalkontrakt/

29.07.15 17:46
Nein, die Übersetzung ist für einen norwegischen Verlag, der das Touristenbuch in drei
Sprachen anbieten möchte. So wie z.B. Aune Forlag; die bieten auch alle möglichen
Touristenbücher in mehreren Sprachen an (die deutschen Ausgaben sind allerdings sehr
schlecht, fast wie google translate-Übersetzungen).

Danke für den link, sehr hilfreich!
bkm

29.07.15 17:51, Geissler de
Gern geschehen. Es sollte übrigens nicht "über den Hause" heißen, sondern "über den
Usus". Das habe ich auf dem Handy geschrieben.