30.04.12 20:53, Teufel
*En person kan ikke anses å ha midlertidig opphold i Norge, dersom han har oppholdt seg her i mer enn 365 dager i løpet av de to siste år før innreisetidspunktet, eller innenfor det samme tidsrom har vært innmeldt i norsk folkeregister. "*Benötige Hilfe, verstehe ich das richtig,man darf nicht 365 Tage in Norge gewesen sein , innerhalb von 2 Jahre,vor Einreisetag ?*
GEHT UM AUTOMITNAHME:Hat jemand hier schon einmal fürs 2 Jahr eine midlertidige kjøretillatelse beantragt.Könnte Hilfe gebrauchen.
Vielen Dank

30.04.12 22:17
Richtig verstanden.

01.05.12 10:20, Teufel
Na das ist ja toll.
Danke

03.05.12 12:11, moonie de
in etwa so: (?)
"Eine Person wird als nicht nur vorübergehend in Norwegen angesehen, wenn sie sich im Laufe der letzten 2 Jahre vor
dem Einreisezeitpunkt mehr als 365 Tage im Land aufgehalten hat, oder in diesem Zeitraum beim norwegischen
Einwohnermeldeamt gemeldet war."

P.S. Zum Thema Automitnahme gibt es eigentlich weder auf norwegischer noch deutscher Seite Gesetzeslücken, lt.
deutschem Meldegesetz ist ein Zweitwohnsitz für in Norwegen Gemeldete ja eigentlich unrealistisch. Man vermeidet
viel Ärger durch sofortiges Einzollen! Viel Glück!