13.12.11 21:29
Hallo!

Ich habe eine Frage bei einer Übersetzung einer Zustellungsurkunde:
Wie übersetzt mandiesen Satz:
Det bes nøye påsett at henvendelsen og eventuell overlevering skjer til mottakeren personlig eller rette vedkommende på dennes vegne.
Ist dies richtig:
Es wird um besondere Sorgfalt gebeten, dass die Zuschrift und die etwaige Übergabe an den Empfänger persönlich erfolgt oder ???

Danke für Eure Hilfe.
Chris

13.12.11 22:15
... an einen von ihm befugten.

14.12.11 11:49
... an einen von ihm Befugten - also gross! Wenn klein, dann geht es nur als "an einen von ihm befugten Heinzelnisse(n)" o.æ.

14.12.11 15:22
Das ist nicht ganz richtig. Es kann klein geschrieben werden, wenn es sich als Adjektiv auf ein Substantiv zurück bezieht. Hier: Empfänger (... an den Empfänger persönlich erfolgt oder an einen von ihm befugten (Empfänger)).

14.12.11 19:36, Geissler de
Nein, das funktioniert hier nicht. Du denkst sicher an Fälle wie "Willst du ein hartes Ei
oder ein weiches?"
Der Empfänger in diesem Satz bleibt aber der Empfänger, man kann das "Befugte" auf nicht auf
ihn rückbeziehen. Der "Befugte" ist also eindeutig eine Substantivierung und daher mit
Großbuchstaben zu schreiben.

14.12.11 20:41
Doch, das funktioniert hier auch, ist eine Frage der Sichtweise. Das Muster muss auch nicht so sein wie Geisslers Beispiel:

Mir gefallen alle Krawatten sehr gut. Besonders mag ich die gestreiften und die gepunkteten (= die gestreiften und gepunkteten Krawatten).

Die Annahme der Substantivierung kommt hier nur schnell in den Sinn, weil Befugte und besonders Unbefugte so oft vorkommen. An der gedanklichen Ergänzung von "Empfänger" ist nichts auszusetzen; sie drückt genau den Sachverhalt. Wie gesagt, eine Frage der Sichtweise.

14.12.11 20:52
Nein, Geissler hat das doch erklärt. Eine Ergänzung "an einen von ihm befugten [Empfänger]" is total sinnlos, denn der Empfänger ist und bleibt der Empfänger - niemand wird vom Empfänger zum Empfänger befugt [was soll das überhaupt sein?!].
Und wenn es jetzt immer noch unverständlich ist, kann man ja mal das hier damit vergleichen: "Das Geld oder das davon Gekaufte."

Lange Rede, kurzer Sinn: Befugter groß.

14.12.11 21:44
Na klar, wenn Geissler es erklärt hat, muss es der Weisheit letzter Schluss sein. Ende der Diskussion.

14.12.11 23:05
Das ist keine Frage des Erklärenden, sondern eine Frage der Erklärung.
Würde man "befugten" klein schreiben, müsste man ja noch ein Substantiv anhängen können, das dann ja das vorher genannte sein muss. Ersetzen wir in dem Satz mal den "Empfänger" durch "Herrn Müller":

Es wird um besondere Sorgfalt gebeten, dass die Zuschrift und die etwaige Übergabe an Herrn Müller persönlich erfolgt oder an ...
a) ... einen befugten (Herrn Müller).
b) ... einen Befugten.

Dass Möglichkeit a) nicht funktioniert, sollte doch offensichtlich sein.

14.12.11 23:17
Huhu - ich hätte da noch 'ne völlig unpassende Spitzfindigkeit beizutragen zu dem Herrn ein paar Zeilen über mir: es heißt nämlich eigentlich "Langer Rede kurzer Sinn". Ja! Der langen Rede kurzer Sinn! Das stimmt! Corrigo ergo sum. Glaube ich.

14.12.11 23:38
@23:17: Hä?

15.12.11 08:42, Geissler de
Geissler locutus, causa finita? Nein, so ist das sicher nicht zu verstehen. Ich habe meine
Meinung (von deren Richtigkeit ich immer noch überzeugt bin) durch eine Erklärung zu
untermauern versucht.
Aber jedem steht natürlich frei, die Erklärung als falsch, ungenügend oder unverständlich zu
empfinden.

15.12.11 16:52
Aber im Ergebnis des Übersetzungstextes sind sich zumindest alle einig.
Herzlichen Dank!
Chris!