10.03.10 20:14
Stichwörter: forbrukerforhold
Resp. 09.03.2010 kl. 16:32

Heisan!
Ja, Geissler hat natürlich Recht. Ohne Zusammenhang geht es gar nicht.
Hier also der Satz als Ganzes:

Kontrakten skal ikke brukes i forbrukerforhold.

Könnt Ihr jetzt helfen??

Mattis

10.03.10 21:14, Geissler de
Immer noch wenig Kontext, aber ich rate mal:
Der Vertrag soll dann nicht angewendet werden, wenn es um (Geschäfts-)Beziehungen zu
Endverbrauchern/Privatkunden geht.
Der Vertrag ist also ausschließlich auf Geschäfte mit Firmenkunden zugeschnitten.

10.03.10 21:24
Sehr mysteriös. Eine Idee hab ich noch.
Vielleicht soll besagter Vertrag nicht auf die (End)verbraucher angewendet werden. Die "forhold = Verhältnis-Theorie" paßt dann wieder besser. Und du liegst mit deiner ersten Übersetzung ganz richtig.
Kann das denn hier keiner mal gescheit übersetzen?
Liebe Grüße
Angana

10.03.10 21:26
Oh, ich hab zu lange zum Formulieren gebraucht. Geissler war schneller.
Aber hey, wir sind einer Meinung!
Angana

10.03.10 21:28
Ihr seid so gut zu mir!
Ich hatte die Idee, den Satz mit "Der Standard ist nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt." zu übersetzen.

Hilsen Mattis

10.03.10 21:29
Natürlich der "Vertrag" !!

10.03.10 21:32
Ich weiß nicht. "Gewerblicher Gebrauch" könnte m.E. auch bedeuten, dass man sich an Endverbraucher richtet.

10.03.10 21:46
In Katalogen kann man doch oft lesen: Dieser Artikel ist nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt. Das heißt solche Artikel werden nur an Geschäftskunden weitergegeben und eben nicht die Endverbraucher. (z.B. bestimmte Haarfärbemittel nur an Friseure nicht an Privatpersonen). > Soll heißen: Ich glaube die letzte Übersetzung vom Mattis für richtig.
Angana

10.03.10 22:55
Hat es was mit "i reklameøyemed" zu tun?
Man verkauft die Produkte nicht, sondern sie sind nur für Werbung verwendet.
(Warenprobe)

11.03.10 06:02
Nein, das hat (zumindest in dem oberen Beispiel) nichts mit Werbung zu tun, sondern mit komplizierter Anwendung, die wohl nur von ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden soll. Eventuell werden aber auch Warenproben (Creme-Pröbchen in Apotheken etc.) vom Großhändler nur an Einzelhändler abgegeben. Bezahlt werden muß natürlich beides.
- Sind wir eigentlich noch beim ursprünglichen Thema? Ich glaubs ja nicht. - ?

Grüße Angana