07.02.09 19:22
Hi. Kann mir das Folgende vielleicht jemand übersetzen und sagen wo ich dies in Deutschland bekomme? :"Søkere som omfattes av EØS-reglene må også vedlegge ”Letter of good standing” fra hjemlandets helsemyndighet. Attesten er en bekreftelse på at søker har full rett til å utøve yrket i vedkommende land"
Vielen Dank, Marcus

07.02.09 20:05, W. de
Bewerber, die von den EWR-Regeln erfasst werden, müssen auch ein "Letter of good standing" (Unbedenklichkeitserklärung?) von der Gesundheitsbehörde des Heimatlandes beilegen. Das Attest ist eine Bestätigung dafür, dass der Bewerber das volle Recht hat, den Beruf in seinem Land auszuüben.

Ich würde mal beim Gesundheitsamt nachfragen. Scheint aber vom Bundesland abzuhängen. Siehe: http://norwegenforum.foren-city.de/topic,2688,-letter-of-good-standing.html