28.04.06 14:54
Hallo!
Ich habe mich gerade auf eine Stelle in Norwegen beworben und habe da eine etwas ungewöhnliche Frage:

Ich war vor knapp 10 Jahren als Austauschschülerin in Norwegen und musste da natürlich auch eine Aufenthaltsgenemigung beantragen. Als ich letztens mein Fotoalbum aus dieser Zeit angeschaut habe ist mir diese Aufenthaltsgenemigungskarte wieder in die Hand gefallen, und ich habe mir zum ersten mal die Rückseite angeschaut. Da musste ich dann erschreckt feststellen, dass ich sie bei meiner Ausreise wieder hätte abgeben müssen.

Könnte das jetzt beim erneuten beantragen einer Aufenthaltserlaubnis Probleme geben? (es steht ja der Gültigkeitszeitraum drauf und der ist ja längst abgelaufen)

Danke für eure Hilfe!!

28.04.06 15:01
Kann ich mir nicht vorstellen, dass da wirklich Probleme entstehen.
Angenommen Du kommst aus Deutschland (oder allgemein de EU): Sobald Du einen Job vorweisen kannst, ist die Aufenthaltsgenehmigung eigentlich ja nur eine Formsache.

28.04.06 15:18
Danke! Ich hatte halt erstmal einen Schreck bekommen. Eigentlich möchte ich die Karte der Erinnerung wegen auch ungern wieder hergeben :)

28.04.06 15:37
Ich habe die auch nie abgegeben... und habe ohne probleme eine neue bekommen =) also, mach dir keinen stress.

gruss, anna

28.04.06 19:58, wolli
Du kannst ja sagen Du hættest sie verloren und daher das Abgeben vergessen! ;-) ist nur mennschlich!