16.02.09 16:11
Stichwörter: EAO, einweilige Anordnung, midlertidig forføyning
Jura-Sprache, bräuchte Übers. ins Norw.

a) Die Kosten des EAO-Verfahrens folgen den Kosten der Hauptsache.
b) Der Streitwert für das EAO-Verfahren wird festgestzt auf 500 Euro

Hoffe, jemand kann helfen. Bräuchte dringend übers. für einen Freund.

I.M.

16.02.09 16:12
Wär schön, wenn man nicht noch extra recherchieren müsste und du dazu schreibst, was EAO ist.

16.02.09 16:48
Leider weiss ich auch nicht, was EAO ist, nur es hat mit Jura/Rechtssache zu tun.

16.02.09 16:48
Deswegen also leider keine extra tips dazu.
I.M

16.02.09 17:18
tja, hättest aber im Internet danach suchen können - so wie wir es jetzt tun.

eAO = einstweilige AnOrdnung

16.02.09 17:25
Google ist und bleibt für viele ein unantastbares Orakel ;-)!
Schade, dass es hier immer als gegeben vorausgesetzt wird, dass hier nicht "nur" Übersetzungsarbeit geleistet wird.

16.02.09 17:25
Einstweilige Anordnung klingt wie midlertidig forføyning, aber ob das die gleichen Rechtsbereiche betrifft?

16.02.09 17:25
In diesem Forum wird's immer kälter.

16.02.09 17:40, Geissler de
Das Forum ist weder Ofen noch Strandurlaub.

Aber wenn der Umgangstom rauher wird, kann es dann daran liegen, daß viele Anfragen einfach hingerotzt werden, oft nur zwei, drei Worte, und erkennbar ohne jede eigene vorherige Anstrengung des Fraenden? Das OP ist ja schon fast eine rühmliche Ausnahme.

Geissler

16.02.09 18:05
Sehe ich ähnlich. Jeder hat doch gelernt zu recherchieren und mitzudenken. Wenn Mitarbeit erkennbar ist, dann hilft man doch gern?!!! Der Ton hat sich in meinen Augen hier nicht geändert. Im Gegenteil, die Antworten sind besser geworden!!! Nur die Fragen lassen oft zu wünschen übrig, sei es nun wiederholt pharmalastig mit zweifelhafen Hintergrund oder andere...

17.02.09 09:57
sehe ich richtig, dass keiner von euch die Frage beantworten kann - ihr euch lieber aufregt und gegenseitig anstachelt???

17.02.09 11:21, Geissler de
Danke für den informativen Beitrag von 09:57, der wirklich zur Lösung der Frage beigetragen hat.
Es ist halt so, daß die Übersetzung daran hängt, daß man weiß, was "EAO-Verfahren", "Hauptsache" (im jur. Sinn) und "Streitwert" auf norwegisch heißen. Bevor das nicht geklärt ist, braucht man mit den ganzen Sätzen gar nicht anfangen. Und ich weiß es halt nicht.

Geissler

22.02.09 15:33
... das ist nicht das einzige...